Zwei Frauen sind am internationalen Flughafen Zürich mit über 1'000’000 Schweizer Franken in ihren Koffern festgenommen worden
Bei der Durchsuchung wurden 800’000 Schweizer Franken und 186’000 Euro gefunden. Die Passagiere hatten keine Zollanmeldung abgegeben, obwohl sie dazu verpflichtet waren.
Veröffentlicht am 2025-06-24T02:33:43
Von Das Alpentor Redaktionsteam

Am Flughafen Zürich kam es kürzlich zu einem aufsehenerregenden Vorfall: Zwei Frauen wurden bei der Ankunft aus dem Ausland mit Bargeld in Höhe von über einer Million Franken in ihren Gepäckstücken festgenommen. Die Zollbehörden wurden auf die beiden aufmerksam, als sie versuchten, durch den grünen Ausgang für Reisende ohne zu deklarierende Waren zu gehen. Ein Röntgenscan ihrer Koffer offenbarte ungewöhnliche Objekte, woraufhin eine eingehendere Kontrolle durchgeführt wurde.
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Zollbeamten 800’000 Schweizer Franken und 186’000 Euro, die sorgfältig in Kleidung und Kosmetiktaschen versteckt waren. Die beiden Frauen, eine 38-jährige Schweizerin und eine 27-jährige Spanierin, konnten keine glaubwürdige Erklärung für die Herkunft des Geldes liefern. Zudem hatten sie entgegen der Vorschriften keine Zollerklärung abgegeben, was bei derart hohen Beträgen zwingend erforderlich ist.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) leitete sofort ein Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei ein. Das sichergestellte Bargeld wurde beschlagnahmt und zur weiteren Prüfung an die Finanzermittlungsstelle übergeben. Nach Angaben der Behörden wird nun untersucht, ob das Geld mit illegalen Aktivitäten im In- oder Ausland in Verbindung steht. Auch internationale Kooperationen mit Ermittlungsbehörden in Spanien und anderen Ländern wurden aufgenommen.
Der Flughafen Zürich gilt als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte der Schweiz und ist mit modernster Überwachungstechnologie ausgestattet. In den vergangenen Monaten wurde das Kontrollpersonal zusätzlich geschult, um besonders auf verdächtiges Verhalten und ungewöhnliche Reisegewohnheiten zu achten. Die Festnahme der beiden Frauen wird als Erfolg dieser verstärkten Maßnahmen gewertet.
Reisende, die größere Mengen Bargeld mit sich führen, sind gesetzlich verpflichtet, dies bei der Einreise zu deklarieren. Die Grenze für meldepflichtige Beträge liegt in der Schweiz derzeit bei 10’000 Schweizer Franken. Verstöße gegen diese Regelung können zu empfindlichen Strafen führen, insbesondere wenn ein Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Zollbehörden appellieren daher an alle Reisenden, sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Die beiden festgenommenen Frauen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Über eine mögliche Anklage wird in den kommenden Wochen entschieden, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Behörden betonten in einer Stellungnahme, dass derartige Vorfälle kein Einzelfall seien und dass weiterhin mit Nachdruck gegen Geldwäsche und illegale Geldtransporte vorgegangen werde. Der Fall hat auch in den sozialen Medien für großes Aufsehen gesorgt und erneut die Bedeutung konsequenter Zollkontrollen unterstrichen.